Grundlage für die Berechnung meines
Honorars ist die für Steuerberatungsleistungen
verbindlich anzuwendende Steuerberatervergütungsverordnung
(StBVV2020).
Dabei setzt sich das Honorar aus der Gebühr
für die jeweilige Leistung und dem
Auslagenersatz zusammen. Die Gebühren
für die verschiedenen Leistungen
werden als Wertgebühr oder als Zeitgebühr
erhoben.
Für die meisten Tätigkeiten
(z.B. Steuererklärungen, Buchhaltung,
Jahresabschlüsse und Rechtsbehelfe)
sieht die Verordnung eine Wertgebühr
vor, d.h. z.B. die Höhe der Einnahmen,
des Umsatzes oder des Einkommens bestimmt,
welcher Wert aus den Gebührentabellen
A bis D für eine angemessene Gebühr
zugrunde zu legen ist.
Eine Zeitgebühr ist
auf wenige Tatbestände beschränkt
und beträgt je angefangene halbe
Stunde von 30 € bis 75 € abhängig
von der Bedeutung der Angelegenheit, dem
Umfang und der Schwierigkeit.
Daneben ist nach §
4 StBGebV die schriftliche Vereinbarung
von höheren Honoraren sowie nach
§ 14 StBGebV die Vereinbarung von
Pauschalvergütungen zulässig.
Für weitere Tätigkeiten,
insbesondere betriebswirtschaftliche Beratungen
und Gutachten sind die Honorare individuell
verhandelbar.
Bitte haben Sie Verständnis,
daß an dieser Stelle keine allgemeinen
Aussagen über anfallende Honorare
möglich sind. Nur im persönlichen
Gespräch kann der Umfang meiner Tätigkeiten
auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden,
so dass stets Ihr Nutzen im Vordergrund
steht.
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